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Besucherordnung

Liebe Besucher des Zisterzienserklosters Buch!

 

Das im Jahre 1192 erstmalig urkundlich erwähnte ehemalige Zisterzienserkloster Buch ist mit seiner liebreizenden Landschaft an der Freiberger Mulde ein Anziehungspunkt für viele Besucher.

Sie können dazu beitragen, dass die historischen Gemäuer mit ihren architektonischen Schönheiten auch für die Zukunft erhalten bleiben.

 

 

Wir bitten Sie:

 

  • den Eintritt am Automaten neben dem Eingangstor zum ehemaligen Kuhstall zu entrichten

 

  • Ihre Hunde an einer kurzen Leine zu führen und für die Kotbeseitigung zu sorgen

 

  • als Begleiter von Gruppen (Kinder, Schüler, Behinderte, usw.) Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.

 

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass in der gesamten Klosteranlage Folgendes nicht gestattet ist:

 

  • das Befahren mit Kraftfahrzeugen, außer zur Nutzung der ausgewiesenen Parkplätze
    (die Parkplätze sind nur für Gäste des Klosters)

 

  • das Fahrradfahren im Innenhof und in den Gartenanlagen
    (nutzen Sie bitte die auf dem Gelände befindlichen Fahrradständer und lehnen Sie keine Fahrräder an die Gebäude)

 

  • das Sonnenbaden, Picknicken, Zelten, Nächtigen und Feuer betreiben sowie das Grillen ohne Genehmigung

 

  • das Reiten, Baden, Angeln, Ball spielen und auf bauliche Anlagen und Bäume klettern

 

  • das Entsorgen Ihrer Picknickabfälle sowie von mitgebrachtem Müll

 

  • das Rauchen in den Gebäuden und im gastronomischen Bereich

 

  • der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke im gastronomischen Bereich inkl. Zehrgarten

 

  • das Betreten und Befahren von Beeten und Blumenrabatten sowie das Pflücken oder Herausreißen von Pflanzen

 

  • der unberechtigte Anschluss an eine Führung.

 

 

Aus unserer Verkehrssicherheitspflicht heraus ist das Betreten des Klostergeländes außerhalb der Öffnungszeiten nicht möglich und statthaft.

 

Den Anweisungen der Vertreter des Fördervereins Kloster Buch e.V. ist Folge zu leisten.

 

Bei groben Verstößen gegen die Besucherordnung werden wir unser Hausrecht im Interesse des Klosters ausüben.